Das Thema Homecare ist komplex – und wirft eine ganze Reihe Fragen auf. Ganz besonders, wenn Sie zum ersten Mal damit in Berührung kommen. Wir haben die dringendsten und wichtigsten für Sie gesammelt und beantwortet.
Was ist Ihnen wichtig?
Fragen Sie sich, welches Homecare-Unternehmen am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt? Hier können Sie eine Entscheidungshilfe herunterladen.
Microsoft Word - Versorgungsmanagement_Entscheidungshilfe_Homecare.docx
- Dateiname
- FresuCare-Versorgungsmanagement-Entscheidungshilfe-Homecare.pdf
- Größe
- 26 KB
- Format
Zusammengefasst gesagt ist Homecare die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie medizinischer Ernährung außerhalb des Krankenhauses, also zu Hause oder in Senioren- und Pflegeheimen.
Die Versorgung erfolgt über spezielle Homecare-Anbieter wie zum Beispiel Fresenius Kabi. Eine Homecare-Versorgung ist stets mit produkt- und patientenspezifischen Dienstleistungen verbunden und auf den individuellen Bedarf abgestimmt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Versorgung durch ambulante Pflegedienste zu Hause oder im Pflegeheim.
Homecare-Anbieter...
- ...begleiten Patientinnen und Patienten in Verbindung mit einer ärztlich verordneten Therapie nach der Krankenhausentlassung im häuslichen Bereich oder in Pflege- und Altenheimen
- ... beraten Patientinnen, Patienten und Angehörige sowie Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte bei der Auswahl der individuell passenden Hilfsmittel, Verbandmittel und erforderlichen Nahrungen.
- ... versorgen mit beratungsintensiven und erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln, Verbandmitteln und medizinischer Ernährung.
- ... setzen speziell geschultes Fachpersonal mit nachgewiesenen Qualifikationen in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen und den dazugehörigen Produkten ein.
- ... arbeiten eng mit Ärztinnen, Ärzten, Angehörigen und der Pflege zusammen.
Homecare-Anbieter gehören zu den sonstigen Leistungserbringern nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Sie haben dann einen Anspruch auf eine Homecare-Versorgung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt feststellt, dass eine spezielle Ernährung oder bestimmte erklärungsbedürftige Verband- und Hilfsmittel medizinisch notwendig sind.
Dies erfolgt oftmals direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt. Auf Wunsch beraten wir Sie oder Ihre Angehörigen bereits in der Klinik über die Versorgungsmöglichkeiten zu Hause und kümmern uns um die dafür notwendigen Formalitäten und Produkte.
Fresenius Kabi Deutschland ist spezialisiert auf die Homecare-Versorgung in den folgenden Therapiebereichen:
- Enterale Ernährung (künstliche Ernährung über den Verdauungstrakt; früher auch Astronautennahrung genannt)
- Parenterale Ernährung (Ernährung über die Blutbahn; insbesondere Hilfsmittel)
Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Homecare und zu den genannten Therapiefeldern gerne an uns – wir beraten Sie kostenlos.
Als Patient oder Patientin können Sie oder Ihre Angehörigen sich je nach Therapiebereich für ein Homecare-Unternehmen entscheiden – und bei Bedarf auch wechseln. Das ist das sogenannte Patientenwahlrecht.
Fragen Sie sich, welches Homecare-Unternehmen am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt? Hier können Sie eine Entscheidungshilfe herunterladen.
Wer aus der Klinik entlassen wird und weiterhin medizinische Versorgung benötigt, sollte sich nicht noch Sorgen um die Kostenübernahme machen müssen. Deshalb regeln wir das für Sie!
Grundlage für die Kostenübernahme ist eine entsprechende ärztliche Verordnung (z. B. ein Rezept). Diese stellt entweder die Ärztin oder der Arzt im Krankenhaus aus oder ein weiterverordnender Arzt wie z. B. Ihre Hausärztin.
Bei gesetzlich Versicherten stimmen wir den Kostenvoranschlag mit der Krankenkasse ab und kümmern uns anschließend um die Abrechnung. Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Kostenerstattung von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommt die Krankenkasse für Arznei- und Hilfsmittel sowie für folgende Leistungen auf:
- Überleitungsbegleitung aus der Klinik ins häusliche Umfeld
- Schulung von Patienten, Patientinnen sowie Pflegenden
- Lieferung der verordneten Produkte
- Unterstützung durch das Fachpersonal von Fresenius
Folgende Zuzahlungen sind von Ihnen zu tragen:
- Für Arzneimittel 10 % von dem Betrag, den die Krankenkasse pro Packung übernimmt (mindestens 5 €, maximal 10 €) – doch nie mehr als das Produkt kostet (Beispiel: Das Produkt kostet 4,75 € – Sie zahlen auch nur 4,75 € und nicht etwa 5 €)
- Für Verbrauchshilfsmittel 10 % pro Packung, maximal 10 € für den Monatsbedarf aller Verbrauchshilfsmittel
- Jährliche Zuzahlungen insgesamt maximal 2 % des Bruttofamilieneinkommens – für chronisch Kranke maximal 1 % (Belastungsgrenze)
Unser Tipp: Wenn Sie die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Manchmal fordert der Kostenträger (z. B. die Krankenversicherung) zusätzliche Informationen zur Erkrankung und der verordneten Behandlung. Hier stehen wir Ihnen auf Wunsch mit fachkundigem Rat zur Seite – genau wie bei allen anderen Fragen rund um die Kostenübernahme unserer Produkte und unseres Homecare-Services. Wir sind für Sie da.
Damit Sie zum Beispiel auch im Pflegefall Ihren Willen wahren, können Sie formlos schriftlich z. B. eine Ihnen nahestehende Person zum Bevollmächtigten ernennen. Je detaillierter Sie diese Vollmacht gestalten, desto besser. In bestimmten Fragen, z. B. wenn es um Immobilien geht, ist eine notarielle Beglaubigung nötig.
Detaillierte und zuverlässige Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem zuständigen Gericht mitteilen, wie Ihre Betreuung im Bedarfsfall aussehen soll. Sie kann ergänzend zur Vorsorgevollmacht erstellt werden – oder stattdessen, falls Sie keine Vollmacht ausstellen möchten oder niemanden kennen, der diese übernehmen möchte.
Detaillierte und zuverlässige Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Wenn Sie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung oder eine psychische Krankheit, aber keine bevollmächtigen Angehörigen haben, kann ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer ernennen.
Detaillierte und zuverlässige Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, was passieren soll, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen für sich zu treffen. Dazu zählt die Frage, ob und in welchem Umfang Sie medizinisch behandelt werden möchten, aber auch, wer darüber entscheiden soll, Ihre Behandlung abzubrechen, wenn Sie dies nicht mehr können. Eine Infobroschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.